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GREMIENDer
Waldorfkindergarten e.V. Erlangen ist gemeinnütziger
Träger des
Waldorfkindergartens Erlangen. Der Verein führt die
Geschäfte des
Kindergartens, welcher gemäß Bayerischem
Kindergartengesetzes
konzipiert und anerkannt ist. Die Pädagogischen Belange des
Kindergartens werden vom Kollegium in Selbstverwaltung bearbeitet. Der
Betrieb eines Kindergartens ist eine große Herausforderung
und Aufgabe
für einen freien Träger und ein selbstverwaltetes
Kollegium. Beide sind
auf die aktive Unterstützung vieler Menschen angewiesen. Von
den Eltern
erwarten wir Offenheit und Interesse gegenüber der
Waldorfpädagogik und
rege Teilnahme an den Gruppen- und Gesamtelternabenden, die ein
wichtiges Element für das Miteinander im Kindergarten bilden.
Weiter
setzen wir auf das freiwillige Engagement und die Mitarbeit aller
Elternteile, die sich in den verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen
einbringen können. VorstandDie Mitglieder des Trägervereins wählen alle drei Jahre einen Vorstand, der die Geschäfte führt und den Verein gegenüber Dritten vertritt. Dies geschieht satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren. Vorstände im Amt
VerwaltungFrau Sigrid Däuber Beisitz des VorstandesDie Mitgliederversammlung des Waldorfkindergarten e.V. Erlangen wählt neben Vorständen auch Beisitzer, die drei Jahre im Amt sind. Voraussetzung für die Wahl in den Vorstandsbeisitz ist die Mitgliedschaft im Trägerverein. Die Anzahl der Vorstandsbeisitzer ist dabei nicht begrenzt. Als sinnvoll hat sich in der Vergangenheit eine Anzahl von mindestens 4 bis maximal 6 erwiesen. Die Beisitzer des Vorstandes übernehmen sowohl beratende Funktion als auch Einzelaufgaben im Bedarfsfalle. Sie unterstützen den Vorstandsvorsitzenden, den Schatzmeister sowie den Schriftführer des Trägervereins durch persönliche und fachliche Kenntnisse. Sie nehmen im Bedarfsfalle und auf Einladung durch den Vorstand an Vorstandssitzungen und der jährlichen Mitgliederversammlung teil. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Trägerverein kennen sie die wesentlichen Abläufe des Kindergartenbetriebes sowie die Aufgaben der einzelnen Vorstandsämter. Sind Vorstandsämter vakant, können bereits eingearbeitete Vorstandsbeisitzer in ein Vorstandsamt durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Dem Beisitz des Vorstandes kommt die Funktion eines Beirates zu, wenngleich die Satzung des Waldorfkindergarten e.V. Erlangen das Amt des Vorstandsbeisitzes nicht regelt. ElternbeiratDer
Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres im Rahmen des ersten
Gesamtelternabends durch die anwesende Elternschaft gewählt.
Ziel ist
es, mindestens zwei Eltern pro Gruppe in den Elternbeirat zu
wählen.
Der Elternbeirat wird für die Dauer eines Kindergartenjahres
gewählt.
Pro Kindergartengruppe wird ein sogenannter Gruppensprecher, als
Ansprechpartner für die Gruppenleitung und für
gruppenspezifische
Angelegenheiten gewählt. Der Elternbeirat wirkt
gemäß unserem Leitbild
an der Weiterentwicklung des Kindergartens aktiv mit. Seine Arbeit soll
vertrauensbildend sein. Der Elternbeirat trifft keine Entscheidungen.
Er setzt sich
ins Einvernehmen mit den anderen Gremien (verantwortungsbewusste
Zusammenarbeit) und verpflichtet sich zur Geheimhaltung ihm
anvertrauter Daten. Es werden keine speziellen Fähigkeiten
erwartet
oder vorausgesetzt; es genügt die Freude am Mittun und das
Organisieren
in der und für die Gemeinschaft. Die wesentlichen Aufgaben des
Elternbeirates umfassen:
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