Waldorfkindergarten Erlangen e.V.Waldorfkindergarten Erlangen e.V.
Fakten

GASTKINDER

Seitdem das neue Bayerische Kindergartengesetz in Kraft getreten ist, dürfen Kindergärten nicht mehr ohne weiteres Kinder aufnehmen, deren Wohnsitz nicht in der sogenannten Trägerkommune/-gemeinde liegt.

Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist die Finanzierungslage. Eine Kindertagesstätte erhält seit 01.08.2005 an Hand der gebuchten Betreuungszeiten einen Fördergeldzuschuss je Kind von der jeweiligen Trägergemeinde. In unserem Falle ist es die Stadt Erlangen. Der Freistaat Bayern bzw. die Bezirksregierung erstattet wiederum einen Anteil der geleisteten Fördergeldzahlungen an die Trägerkommune zurück.

Mittlerweile hat es bayernweit eine Reihe von Gerichtsurteilen gegeben. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass es Eltern nicht verwehrt werden darf, eine Einrichtung Ihrer Wahl zu wählen, wenn es keine vergleichbare Einrichtung z.B. in konfessioneller oder pädagogischer Ausrichtung vor Ort gibt. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen, deren kommunalen Einzugsgebieten und vielen Umlandgemeinden ist ausgesprochen gut. Dennoch gibt es einige Gemeinden, die zunächst von einer Erstattung der Fördergelder Abstand nehmen.

Wohnen Sie in einer Umlandgemeinde, ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Kostenübernahme der Fördergelder bei Ihrer Sitzgemeinde stellen. Der Antrag auf die Förderung eines Betreuungsplatzes nach § 23 Abs. 4 BayKiBiG sollte in diesem formlos zu stellenden Antrag aufgegriffen werden. Dieser Paragraph bezieht sich auf den im Bundesgesetz verankerten "Wunsch und Wahlrecht der Pädagogik". Bitte seien Sie im Falle einer ersten Ablehnung äußerst hartnäckig, in vielen Fällen hat das schlussendlich zum Erfolg geführt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Antragstellung gerne zur Seite.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin und bitten gleichzeitig um Ihr Verständnis, dass wir nur Kinder aufnehmen können, deren Wohnort-Gemeinde eine Kostenübernahme schriftlich zugesagt hat.